ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

IHRER WERBEAGENTUR VIERZEHN02

Werbeagentur vierzehn02

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur vierzehn02, München (im folgenden:"Agentur") für alle Leistungen gegenüber Auftraggebern (im folgenden:"Kunden")

1. Geltungsbereich
Auf alle Kundenaufträge und alle Leistungen der Agentur gegenüber Kunden finden ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Anwendung, sofern und soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

2. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen und Abreden zwischen Agentur und Kunde bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

3. Fremdkosten
Fremdkosten entstehen durch Inanspruchnahme von Leistungen Dritter wie z.B. Grafik, Text, Satz, Lithographie, Druck, Photographien, Photoshootings, Castings, Clippings, Marktforschung, Lektorat etc., die die Agentur im Rahmen ihrer Leistungen für den Kunden benötigt. Solcherart Fremdkosten werden dem Kunden von der Agentur unmittelbar nach Anfall zuzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des jeweiligen Fremdkosten-Nettobetrages gesondert berechnet. Für alle Fremdleistungen, die von sog. "Künstlern" im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes erbracht werden (z.B. von Grafikern, Fotografen, Karikaturisten etc.), wird eine gesetzliche Abgabe an die Künstlersozialkasse zwingend erhoben. Diese Abgaben werden ohne Bearbeitungsgebühr an den Kunden weiterbelastet.

4. Anzeigenschaltungen
Steuert die Agentur im Auftrag des Kunden auf dessen Rechnung Anzeigenschaltungen in Medien, so erhält die Agentur vom Kunden eine Agenturprovision in Höhe von 15% des jeweiligen Netto-Schaltvolumens, sofern diese nicht direkt vom jeweiligen Medienträger an die Agentur bezahlt wird. Die Agentur beauftragt insoweit die jeweiligen Medienträger in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Kunden. Die Kosten für von der Agentur zu steuernde Anzeigenschaltungen sind der Agentur vom Kunden vor Erteilung des Schaltungsauftrages zu erstatten. Vor Erhalt dieser Kosten ist die Agentur nicht verpflichtet, die Anzeigenschaltung in Auftrag zu geben. Die Agenturprovision ist nach erstmaliger Veröffentlichung der jeweiligen Anzeigenschaltung fällig.

5. Reise- und sonstige Nebenkosten
Nebenkosten sind Kosten, die der Agentur im Rahmen ihrer Leistungen für Kunden entstehen und keine Fremdkosten sind, v.a.. Aufwendungen für Reisen, Kopien, 4c-Ausdrucke, Kommunikations- (z.B. Telefon, Telefax, Post), Versand- und Kurierdienste. Nebenkosten sind der Agentur vom Kunden am Ende eines jeden Monats gegen Rechnungsstellung zu erstatten. Die Agentur kann dabei, anstelle einer konkreten Kostenaufschlüsselung, die Nebenkosten - mit Ausnahme der Reisekosten - mit einer Pauschale in Höhe von 1% des für ihre Leistungen vereinbarten Honorars abrechnen. Für Reisen sind der Agentur die Kosten für Flüge in der Economy Class oder für Bahnfahrten in der 1.Klasse zu erstatten. Fahrten mit dem Pkw sind mit Euro 0,42 pro gefahrenem Kilometer zu vergüten. übernachtungen werden im Inland mit Euro 140,-- und im Ausland mit Euro 190,-- pro Nacht und Person erstattet.

6. Mehrwertsteuer
Sämtliche Zahlungsansprüche der Agentur verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Nutzungsrechte
Sämtliche geistigen Eigentums-, Schutz- und Nutzungsrechte inkl. den Urheberrechten an den Arbeitsergebnissen der Leistungen der Agentur gegenüber dem Kunden stehen ausschließlich der Agentur und/oder etwaig von der Agentur insoweit beauftragten Dritten zu, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

8. Haftung
Die Agentur haftet im Rahmen Ihrer Leistungen ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und insoweit lediglich für den gewöhnlicherweise vorraussehbaren Schaden.Alle von der Agentur dem Kunden zugeleiteten Leistungsentwürfe, -vorschläge und Berichte wie z.B. Kontaktreports, Korrekturabzüge, Proofs etc. gelten als vollumfänglich genehmigt, wenn nicht innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Zusendung schriflich widersprochen wird. Die Agentur haftet keinesfalls für Ansprüche Dritter, die aus Vorlagen, Druckunterlagen, Texten oder sonstigen Leistungen, Gegenständen oder Informationsquellen herrühren, die der Agentur durch den Kunden oder auf Veranlassung des Kunden durch einen Dritten zur Verfügung gestellt und von der Agentur im Rahmen ihrer Leistungen für den Kunden ganz oder teilweise verwendet wurden. Der Kunde hat in einem solchen Fall die Agentur vollumfänglich freizustellen.

9. Geheimhaltung
Sowohl die Agentur als auch der Kunde haben sicherzustellen und sind verpflichtet, über alle ihnen während ihrer Zusammenarbeit zur Kenntnis kommenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei strengstes Stillschweigen zu wahren und diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern und allen von ihnen hinzugezogenen Dritten aufzuerlegen. Diese Pflicht gilt über den Zeitraum der Zusammenarbeit hinaus.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist - soweit gesetzlich zulässig - ausschließlich München.